BVerfG:  Verfassungsmäßigkeit des Kopftuchverbots für Rechtsreferendarinnen

Die Rechtsreferendaren auferlegte Pflicht, bei Tätigkeiten, bei denen sie als Repräsentanten des Staates wahrgenommen werden oder wahrgenommen werden könnten, die eigene Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht durch das Befolgen von religiös begründeten Bekleidungsregeln sichtbar werden z...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2020
In: Neue juristische Wochenschrift
Year: 2020, Volume: 73, Issue: 15, Pages: 1049-1062
RelBib Classification:BJ Islam
SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Head covering
B Rechtsreferendarin
Description
Summary:Die Rechtsreferendaren auferlegte Pflicht, bei Tätigkeiten, bei denen sie als Repräsentanten des Staates wahrgenommen werden oder wahrgenommen werden könnten, die eigene Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht durch das Befolgen von religiös begründeten Bekleidungsregeln sichtbar werden zu lassen, greift in die von Art. 4 I und II GG verbürgte individuelle Glaubensfreiheit ein.
ISSN:0341-1915
Contains:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift