Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2004 (1 C 9/03) zum Umfang des asylrechtlich geschützten religiösen Existenzminimums

Leitsätze: Das Verbot für zum Christentum konvertierte Muslime (hier: im Iran), an "öffentlichen oder offiziellen" Gottesdiensten der Kirchen teilzunehmen, verletzt noch nicht das asylrechtlich geschützte religiöse Existenzminimum. Eine solche Verletzung kommt grundsätzlich erst dann in Be...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Lade...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: Schöningh 2004
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Jahr: 2004, Band: 173, Heft: 1, Seiten: 224-231
normierte Schlagwort(-folgen):B Deutschland, Bundesverwaltungsgericht / Christenverfolgung / Asylrecht / Rechtsprechung
RelBib Classification:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
SB Katholisches Kirchenrecht
XA Recht
weitere Schlagwörter:B Christentum
B Konversion Religion
B Islam
B Rechtsprechung
B Asylrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsätze: Das Verbot für zum Christentum konvertierte Muslime (hier: im Iran), an "öffentlichen oder offiziellen" Gottesdiensten der Kirchen teilzunehmen, verletzt noch nicht das asylrechtlich geschützte religiöse Existenzminimum. Eine solche Verletzung kommt grundsätzlich erst dann in Betracht, wenn sie sich auch zum gemeinsamen Gebet und Gottesdienst mit Gleichgesinnten abseits der Öffentlichkeit nicht ohne asylerhebliche Gefährdung zusammenfinden können
ISSN:0003-9160
Enthält:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht