Der Willensmangel bei Eingehung der Ehe und Begründung der Lebenspartnerschaft

Die Eingehung der Ehe und die Begründung der Lebenspartnerschaft erfordern zwei korrespondierende Willenserklärungen der Ehegatten bzw. der Lebenspartner. Besteht bei einem oder beiden Partnern bei der Erklärung ein Willensmangel, so ist die Ehe oder Lebenspartnerschaft aufhebbar. Zwar ist die Anzah...

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Bibliographic Details
Main Author: Drolshagen, Julia 1979- (Author)
Format: Print Book
Language:German
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Published: Frankfurt am Main [u.a.] Lang 2007
In: Europäische Hochschulschriften / 2 (4634)
Year: 2007
Series/Journal:Europäische Hochschulschriften / 2 4634
Standardized Subjects / Keyword chains:B Germany / Wedding ceremony / Willensmangel / Annulment
B Germany / Cohabitation agreements / Willensmangel / Abolition of
RelBib Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Konsensmangel
B Germany Lebenspartnerschaftsgesetz
B Marriage law
B Law
B Eheannullierung
B State
B Thesis
B Germany
Online Access: Inhaltsverzeichnis (Verlag)
Description
Summary:Die Eingehung der Ehe und die Begründung der Lebenspartnerschaft erfordern zwei korrespondierende Willenserklärungen der Ehegatten bzw. der Lebenspartner. Besteht bei einem oder beiden Partnern bei der Erklärung ein Willensmangel, so ist die Ehe oder Lebenspartnerschaft aufhebbar. Zwar ist die Anzahl der Eheaufhebungen im Vergleich zur Zahl der Ehescheidungen gering, die unterschiedlichen Rechtsfolgen und Verfahrensvorschriften rechtfertigen jedoch die Beibehaltung der Eheaufhebung neben der Scheidung. Besondere Aktualität gewinnt das Thema auch aufgrund des gesetzgeberischen Vorhabens, die Vorschriften über die Eheaufhebung durch das Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz zu modifizieren. Die Vorschriften über die Aufgebung der Lebenspartnerschaft wegen Willensmangels wurden im Jahr 2005 durch das LPartG eingefügt. Diese verweisen grundsätzlich auf die Vorschriften des BGB, jedoch bestehen insbesondere auf der Rechtsfolgenseite erhebliche Unterschiede zwischen der Aufhebung der Ehe und der Aufhebung der Lebenspartnerschaft wegen Willensmangels. Diese Unterschiede sind aus rechtspolitischer Sicht nicht zu rechtfertigen
ISBN:3631574304