Das Erbrecht der Buch'schen Glosse
Etwa 100 Jahre nach der Entstehung des Sachsenspiegels versieht der universitär ausgebildete Jurist Johann von Buch, dem Vorbild der Glossae Ordinariae des römisch-kanonischen Rechts folgend, das Rechtsbuch mit einer Glossierung. Diese Glossierung, die sogenannte Buch’sche Glosse, prägt die weitere...