Wieviel Gelehrtes Recht steckt im Sachsenspiegel und war Eike von Repgow ein Kanonist?

Dieser Beitrag behandelt die Frage, inwieweit der Sachsenspiegel stärker durch gelehrtes Recht beeinflusst ist als bisher angenommen. Ausgangspunkt sind neuere Forschungsbeiträge, die von einer wesentlichen Beeinflussung des Sachsenspiegels durch das Gelehrte Recht aus- gehen. Der Verfasser skizzier...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Kannowski, Bernd 1968- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: De Gruyter 2013
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung
Jahr: 2013, Band: 99, Seiten: 382-397
RelBib Classification:SB Katholisches Kirchenrecht
XA Recht
weitere Schlagwörter:B Eike von Repgow (1180-1233) Sachsenspiegel
B Sachsenspiegel
B Geschichte
B Recht
Beschreibung
Zusammenfassung:Dieser Beitrag behandelt die Frage, inwieweit der Sachsenspiegel stärker durch gelehrtes Recht beeinflusst ist als bisher angenommen. Ausgangspunkt sind neuere Forschungsbeiträge, die von einer wesentlichen Beeinflussung des Sachsenspiegels durch das Gelehrte Recht aus- gehen. Der Verfasser skizziert zunächst den bisherigen Forschungsstand. Im Anschluss werden Argumentation und Thesen Bertelmeier-Kiersts und Landaus erörtert sowie kritisch bewertet. Anhand von Quellenbezügen zum Sachsenspiegel und methodischen Überlegungen zur Rechts- praxis im Mittelalter kommt der Autor abschließend zu dem Ergebnis, dass die beleuchteten Forschungsthesen nicht haltbar sind. Dabei bezieht der Verfasser die Position, der Sachsenspiegel sei ein Erzeugnis oraler Rechtstradition. In seinem Resümee erläutert der Verfasser sein Erklä- rungsmodell für die Ähnlichkeit von Sachsenspiegel und zeitgenössischen Quellen. How much learned law is in the Sachsenspiegel? This article examines to what extent the Sachsenspiegel was more strongly affected by Jus commune than hitherto assumed. Recent pa- pers suggest a considerable influence. The author begins with a brief summary of the current state of research. Thereafter, the argumentation and theses of Bertelmeier-Kierst and Landau are discussed and critically evaluated. Based on source references to the Sachsenspiegel and meth- odological considerations, the author comes to the conclusion that the contemplated opinions are indefensible. From his point of view, the Sachsenspiegel is a testimony of oral legal tradition. In his résumé, the author illuminates his explanatory model for the resemblance of the Sachsen- spiegel with coeval sources
ISSN:0323-4142
Enthält:In: Savigny-Stiftung, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung