Die Konversion zum christlichen Glauben als Asylgrund: was müssen Gerichte glauben und was dürfen sie prüfen?

Gerade das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) steht vor der Herausforderung, berechtigten Antragstellern Schutz zu gewähren und gleichzeitig einen Missbrauch des Asylrechts zu verhindern. Werden innere Tatsachen als Asylgrund geltend gemacht, gestaltet sich die Überprüfung der vom Schutz...

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Publié dans:Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Auteur principal: Froese, Judith 1985- (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Allemand
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Publié: Beck 2021
Dans: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Année: 2021, Volume: 40, Numéro: 1/2, Pages: 43-47
RelBib Classification:CA Christianisme
SA Droit ecclésial
XA Droit
Sujets non-standardisés:B Conversion Religion
B Asile
B Processus
B Dénomination Religion
Description
Résumé:Gerade das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) steht vor der Herausforderung, berechtigten Antragstellern Schutz zu gewähren und gleichzeitig einen Missbrauch des Asylrechts zu verhindern. Werden innere Tatsachen als Asylgrund geltend gemacht, gestaltet sich die Überprüfung der vom Schutzsuchenden gemachten Angaben durch die staatlichen Institutionen als besonders schwierig. So können die sexuelle Orientierung (Homosexualität) oder die Religionszugehörigkeit (zum Christentum) - je nach den Gegebenheiten im Herkunftsland - eine Verfolgungsgefahr begründen und zum Asyl berechtigten, andererseits besteht aufgrund der tatsächlichen wie rechtlichen Hürden der Überprüfung die Gefahr eines bloßen asyltaktischen Vorbringens.
ISSN:0721-880X
Contient:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht