Die Konversion zum christlichen Glauben als Asylgrund: was müssen Gerichte glauben und was dürfen sie prüfen?

Gerade das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) steht vor der Herausforderung, berechtigten Antragstellern Schutz zu gewähren und gleichzeitig einen Missbrauch des Asylrechts zu verhindern. Werden innere Tatsachen als Asylgrund geltend gemacht, gestaltet sich die Überprüfung der vom Schutz...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
1. VerfasserIn: Froese, Judith 1985- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Beck 2021
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Jahr: 2021, Band: 40, Heft: 1/2, Seiten: 43-47
RelBib Classification:CA Christentum
SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
XA Recht
weitere Schlagwörter:B Konversion Religion
B Prozess
B Denomination Religion
B Asyl
Beschreibung
Zusammenfassung:Gerade das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) steht vor der Herausforderung, berechtigten Antragstellern Schutz zu gewähren und gleichzeitig einen Missbrauch des Asylrechts zu verhindern. Werden innere Tatsachen als Asylgrund geltend gemacht, gestaltet sich die Überprüfung der vom Schutzsuchenden gemachten Angaben durch die staatlichen Institutionen als besonders schwierig. So können die sexuelle Orientierung (Homosexualität) oder die Religionszugehörigkeit (zum Christentum) - je nach den Gegebenheiten im Herkunftsland - eine Verfolgungsgefahr begründen und zum Asyl berechtigten, andererseits besteht aufgrund der tatsächlichen wie rechtlichen Hürden der Überprüfung die Gefahr eines bloßen asyltaktischen Vorbringens.
ISSN:0721-880X
Enthält:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht