Muslimische Schüler und Schülerinnen in der öffentlichen Schule
Inwieweit ist der Staat im schulischen Bereich zur Rücksichtnahme auf Glaubensvorstellungen muslimischer Schüler, Schülerinnen und Eltern verpflichtet? Jeweils am einzelnen Konfliktfall wird in dieser Arbeit erörtert, ob muslimischen Schülern oder Schülerinnen ein religiös motiviertes Verhalten inne...
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Type de support: | Imprimé Livre |
Langue: | Allemand |
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Publié: |
Frankfurt am Main Berlin Bern Wien [u.a.]
Lang
2008
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Dans: |
Schriften zum Staatskirchenrecht (38)
Année: 2008 |
Collection/Revue: | Schriften zum Staatskirchenrecht
38 |
Sujets / Chaînes de mots-clés standardisés: | B
Allemagne
/ École publique
/ Mission éducative
/ Éducation islamique
/ Devoir religieux
/ Législation scolaire
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Sujets non-standardisés: | B
Allemagne
B Élève <masc., motif> B Droit public B Religious Minorities Legal status, laws, etc (Germany) B Religion in the public schools Law and legislation (Germany) B École publique B Liberté religieuse B Musulman B Students Legal status, laws, etc (Germany) B freedom of expression (Germany) B Législation scolaire B Islam B Publication universitaire |
Accès en ligne: |
Inhaltsverzeichnis (Verlag) |
Résumé: | Inwieweit ist der Staat im schulischen Bereich zur Rücksichtnahme auf Glaubensvorstellungen muslimischer Schüler, Schülerinnen und Eltern verpflichtet? Jeweils am einzelnen Konfliktfall wird in dieser Arbeit erörtert, ob muslimischen Schülern oder Schülerinnen ein religiös motiviertes Verhalten innerhalb der Schule verboten werden darf bzw. ob muslimische Schüler und Schülerinnen von der Schule trotz entgegenstehender islamischer Glaubensvorschriften zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet werden können. Behandelt werden das Kopftuch und der gesichtsverhüllende Schleier muslimischer Schülerinnen sowie die Einführung einer ausnahmslosen Schuluniformpflicht. Weiterhin wird darauf eingegangen, ob muslimischen Schülern, Schülerinnen und Eltern im Hinblick auf islamische Glaubensvorschriften ein Anspruch auf Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsfächern, wie etwa dem (koedukativen) Sport- und Schwimmunterricht, oder von Klassenfahrten zusteht. Ebenfalls wird eine generelle Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht und letztlich eine Beurlaubung muslimischer Schüler und Schülerinnen für die Teilnahme an den islamischen Feiertagen thematisiert.(Quelle: Verlag). |
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Description: | Literaturverz. S. XIX - XLVI |
ISBN: | 363157424X |