Muslimische Schüler und Schülerinnen in der öffentlichen Schule

Inwieweit ist der Staat im schulischen Bereich zur Rücksichtnahme auf Glaubensvorstellungen muslimischer Schüler, Schülerinnen und Eltern verpflichtet? Jeweils am einzelnen Konfliktfall wird in dieser Arbeit erörtert, ob muslimischen Schülern oder Schülerinnen ein religiös motiviertes Verhalten inne...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Coumont, Nina 1978- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Buch
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Frankfurt am Main Berlin Bern Wien [u.a.] Lang 2008
In: Schriften zum Staatskirchenrecht (38)
Jahr: 2008
Schriftenreihe/Zeitschrift:Schriften zum Staatskirchenrecht 38
normierte Schlagwort(-folgen):B Deutschland / Öffentliche Schule / Erziehungsauftrag / Islamische Erziehung / Religiöse Pflicht / Schulrecht
weitere Schlagwörter:B Öffentliches Recht
B Religionsfreiheit
B Religious Minorities Legal status, laws, etc (Germany)
B Religion in the public schools Law and legislation (Germany)
B Muslim
B Students Legal status, laws, etc (Germany)
B freedom of expression (Germany)
B Deutschland
B Islam
B Hochschulschrift
B Schulrecht
B Schüler
B Öffentliche Schule
Online Zugang: Inhaltsverzeichnis (Verlag)
Beschreibung
Zusammenfassung:Inwieweit ist der Staat im schulischen Bereich zur Rücksichtnahme auf Glaubensvorstellungen muslimischer Schüler, Schülerinnen und Eltern verpflichtet? Jeweils am einzelnen Konfliktfall wird in dieser Arbeit erörtert, ob muslimischen Schülern oder Schülerinnen ein religiös motiviertes Verhalten innerhalb der Schule verboten werden darf bzw. ob muslimische Schüler und Schülerinnen von der Schule trotz entgegenstehender islamischer Glaubensvorschriften zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet werden können. Behandelt werden das Kopftuch und der gesichtsverhüllende Schleier muslimischer Schülerinnen sowie die Einführung einer ausnahmslosen Schuluniformpflicht. Weiterhin wird darauf eingegangen, ob muslimischen Schülern, Schülerinnen und Eltern im Hinblick auf islamische Glaubensvorschriften ein Anspruch auf Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsfächern, wie etwa dem (koedukativen) Sport- und Schwimmunterricht, oder von Klassenfahrten zusteht. Ebenfalls wird eine generelle Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht und letztlich eine Beurlaubung muslimischer Schüler und Schülerinnen für die Teilnahme an den islamischen Feiertagen thematisiert.(Quelle: Verlag).
Beschreibung:Literaturverz. S. XIX - XLVI
ISBN:363157424X