Europäisches Staatskirchenrecht

Thema der vorliegenden Abhandlung soll nicht das "Staatskirchenrecht in Europa" mit seinen verschiedenen, national unterschiedlichen Modellen sein, sondern gemeint ist vielmehr derjenige Teil des Europarechts, der sich auf das Verhältnis von Union bzw. Gemeinschaft zu den Religionsgemeinsc...

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Auteur principal: Wall, Heinrich de 1961- (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Allemand
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Publié: Mohr Siebeck 2000
Dans: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Année: 2000, Volume: 45, Numéro: 1, Pages: 157-172
Sujets / Chaînes de mots-clés standardisés:B Europäische Union / Législation religieuse
RelBib Classification:NBE Anthropologie
SA Droit ecclésial
XA Droit
Sujets non-standardisés:B Europäische Menschenrechtskonvention 1950 November 4
B Droit européen
B Staatskirchenrecht, europäisches
B Europe
B Liberté religieuse
B Législation religieuse
B Staat-Kirche-Verhältnis
Description
Résumé:Thema der vorliegenden Abhandlung soll nicht das "Staatskirchenrecht in Europa" mit seinen verschiedenen, national unterschiedlichen Modellen sein, sondern gemeint ist vielmehr derjenige Teil des Europarechts, der sich auf das Verhältnis von Union bzw. Gemeinschaft zu den Religionsgemeinschaften bezieht, somit also das "Staatskirchenrecht" der Europäischen Union bzw. der Europäischen Gemeinschaft. Bisher gäbe es, so der Verfasser, nur Ansätze, nicht aber eine fertige Gesamtheit von Regelungen. Mit der "Kirchenerklärung" von Amsterdam, die der Schlussakte zum Vertrag von Amsterdam vom 02.10.1997 beigefügt ist, sei die Thematik in das Blickfeld der europäischen Öffentlichkeit gerückt, allerdings sei die juristische Qualität der Erklärung nur schwer zu definieren. Die Frage, ob es überhaupt berechtigt sei, von einem europäischen Staatskirchenrecht zu sprechen, wird anhand folgender Punkte untersucht: I. Keine gemeinschaftsrechtliche Regelbefugnis für das Staatskirchenrecht; II. Auswirkungen des Europarechts auf die Kirchen; III. Das "Religionsverfassungsrecht" der Europäischen Union; 1. Religionsfreiheit und kirchliche Selbstbestimmung im Gemeinschaftsrecht; 2. Die Kompetenz für Antidiskriminierungsmaßnahmen in Art. 13 EGV 3. Weitere Elemente eines gemeinschaftsrechtlichen Religionsverfassungsrechts. Abschließend hält der Verfasser fest, dass es ein europäisches Staatskirchenrecht in einem umfassenden Sinne, das eine Gesamtregelung über den Status der Religionsgemeinschaften enthält, wegen der begrenzten Zuständigkeiten und Reichweite der Europäischen Union nach dem derzeitigen Stand der Integration nicht gibt
ISSN:0044-2690
Contient:In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht