Der Staat ist gefragt: die Debatte über den § 219a StGB

Frauen haben ein Recht auf Informationen über Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Die Bundesländer sollten gewährleisten, dass sie sachliche Auskunft erhalten.

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Dutzmann, Martin 1956- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Lade...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: Herder 2018
In: Herder-Korrespondenz
Jahr: 2018, Band: 72, Heft: 6, Seiten: 25-27
normierte Schlagwort(-folgen):B Deutschland / Schwangerschaftsabbruch / Informationsversorgung / Kriminalpolitik
RelBib Classification:KBB Deutsches Sprachgebiet
NCF Sexualethik
XA Recht
Beschreibung
Zusammenfassung:Frauen haben ein Recht auf Informationen über Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Die Bundesländer sollten gewährleisten, dass sie sachliche Auskunft erhalten.
ISSN:0018-0645
Enthält:Enthalten in: Herder-Korrespondenz